15.05.2020, 22:03
(15.05.2020, 21:42)Jerry schrieb:Zitat:Druck können nur die Clubbetreiber ausüben, da diese die finanziellen Mittel dazu haben.
Die unternehmen seltsamerweise nichts. Ich habe noch nicht gelesen oder gehört, dass ein Betreiber gegen die Zwangsschließung klagt.
Warum auch? Wär doch Geld zum Fenster raus geschmissen. Bei den Auflagen die bspw. die normale Gastronomie erfüllen muss und solange allgemein ein Abstandsgebot gilt, wären die Erfolgsaussichten gleich null.