14.05.2020, 09:10
https://www.anwalt.de/rechtstipps/corona...67815.html
Hier hat sich ein Anwalt bzgl. Unterscheidung von Wellness- und Erotik-Massage geäußert. Laut ihm (vorletzter Absatz) ist die Unterscheidung rechtswidrig und ein Einspruch gegen die Verordnung könnte erfolgreich sein da es auf das Infektionsrisiko keine Auswirkung hat, welches Körperteil massiert wird. Verboten sei es derzeit nur, weil Erotik-Massagestudios als Prostitutionsstätten gelten. Interessanter Ansatz.
Hier hat sich ein Anwalt bzgl. Unterscheidung von Wellness- und Erotik-Massage geäußert. Laut ihm (vorletzter Absatz) ist die Unterscheidung rechtswidrig und ein Einspruch gegen die Verordnung könnte erfolgreich sein da es auf das Infektionsrisiko keine Auswirkung hat, welches Körperteil massiert wird. Verboten sei es derzeit nur, weil Erotik-Massagestudios als Prostitutionsstätten gelten. Interessanter Ansatz.