(12.05.2020, 07:35)sarut schrieb: Quelle Focus / NTV
Gestern wurde per Gerichtsverfahren die 14-tägige Einreisequarantäne für Reisende gekippt die ohne triftigen Grund nach Deutschland einreisen wollten
Begründung des Gerichtes war, das sie wohl zu allgemein gehalten war und nicht aufRisikogebiete begrenzt war.
Klingt alles schön und gut, aber der letzte Satz ist entscheidend. Siehe hier:
https://www.tagesschau.de/inland/quarant...a-101.html
Zitat:
"Die Freiheit von Menschen, die unter Quarantäne gestellt würden, werde in erheblichem Maße beschränkt. Es sei aber möglich, durch Rechtsverordnungen Risikogebiete auszuweisen, die die Verhängung einer Quarantäne rechtfertigten, argumentierten die Richter. Alternativ könne der Staat Menschen, die aus dem Ausland einreisen, verpflichten, sich unverzüglich bei den jeweils zuständigen Infektionsschutzbehörden zu melden. Diese könnten dann - etwa durch Befragungen und/oder Tests - Maßnahmen ergreifen."
Wenn es z.B. heißt, das EU-Ausland ist Risikogebiet, Türkei und Syrien aber nicht, wäre das rechtens. Würde mich da noch nicht zu früh freuen.