09.05.2020, 08:59
(09.05.2020, 02:31)disillusioned schrieb: Interessant ist, dass Prostitution selbst nicht explizit erwähnt ist, nur "Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen".
Wie in fast allen anderen Bundesländern auch. Und trotzdem werden die Leute für die Ausübung bestraft. Und zwar deutschlandweit.
Berlin hat das Verbot am Ausführlichsten beschrieben:
"(7) Prostitutionsgewerbe im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), das durch Artikel 57 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden, noch ihre Dienste außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen. Die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt ist untersagt."
Quelle: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
Hessen trennt "Bordelle" von "Prostitutionsstätten und –veranstaltungen, Verrichtungsboxen, Straßenstrich" (https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/...ft-oeffnen). Da neigt man dazu, sich Hoffnungen für eine schrittweise Öffnung zu machen, die aber sofort zerschlagen werden. Meine Vermutung ist, dass es wieder erlaubt ist, sobald die Kontaktverbote fallen.