Gibt es in Zeiten des Coronavirus Prostitution?
(03.05.2020, 09:49)random schrieb: Hat jemand eine Idee wo vielleicht doch noch eine Definition zu finden sein könnte?

Die sexuelle Selbstbestimmung ist das geschützte Rechtsgut. Die "unsittliche" Massage fängt an, sobald sie dir ans Gemächt geht. Mit Irrtum kannst du dich da nicht rausreden. Das hätte nur gezogen, als die Prostitution untersagt, es aber noch nicht öffentlich bekannt gemacht wurde. Und das Zeitfenster war sehr klein.

Dejure hat 43 Entscheidungem im Zusammenhang mit dem §§ verlinkt: https://dejure.org/gesetze/StGB/184h.html Eindeutig als sexuelle Handlung ist alles im Intimbereich zu werten. Bei einer Massage ist es offensichtlich. Die Frage, wo die Grenze verläuft, ist eher beim Frauenarzt gegeben, wo es in der Vergangenheit einige Konflikte gab. Eine Masseurin, die dir einen runterholt, ist dagegen eine glasklare Angelegenheit.

Wenn die Massage an sich erlaubt ist, wird niemand erfahren, ob sie dir nur den Rücken oder auch die Hoden massiert. Massagen erlauben ist allerdings ein großer und wichtiger Schritt, die Prostitution wieder zu erlauben, oder zumindest zu dulden. Wohnungen bieten Bäder und somit eine Reinigungsmöglichkeit. Auf dem Straßenstrich sieht es schon anders aus.

Sofern man Berichten in anderen Foren glauben schenken mag, gibt es weiterhin Prostitution. Anzeigenportale haben Anzeigen geschaltet und auch Kaufmich, Quoka und Markt sind voll. Für mich gibt es nur Wohnungen und da muss man sich leider noch gedulden. Was ich mich aber frage: Wie hoch ist die Strafe, wenn man erwischt wird, wenn man z.B. aus einem geschlossenen Laufhaus, Hotel oder Bordell kommt und von den Grünen oder dem OA angehalten wird? Hab 25€ für Berlin und 200€ RLP gelesen, wobei die Bußgeldkataloge wohl bis zu 1.000-5.000€ vorsehen. Ich will es nicht riskieren und selbst herausfinden, aber es liegt wohl auch zum Großteil daran, wie der Spielraum ausgenutzt wird. In meiner Stadt bleibt es bei Verstößen gegen das Kontaktverbot bei einer mündlichen Verwarnung und wer direkt vor einem Restaurant oder einer Eisdiele in Grüppchen ist, bekommt 50€ Strafe. Eine Stadt weiter werden Kleingärten durchsucht und 200-500€ Strafe für ein Bierchen beim Grillen aufgebrummt. Da gibt es leider keine einheitlichen Regelungen.
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RE: Gibt es in Zeiten des Coronavirus Prostitution? - von Benis - 03.05.2020, 17:47