(02.05.2020, 13:42)Shrimpy91 schrieb: Ich stelle mir weiterhin die Frage wie der Oberbegriff "Prostitution" behandelt wird.
Da wird es vermutlich Differenzierungen bei der Öffnung geben.
Wohnungsprostitution oder Massagesalons entsprechen weitgehend den Wellnessmassagen, Tätowierern usw.
FKKClubs sind ähnlich den Diskotheken und Bars zu klassifizieren. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Gerichte bei entsprechenden Klagen zugunsten der Öffnung vonProstitutionseinrichtungen entscheiden, wenn andere Bereiche öffnen dürfen. Art3GG hat einen hohen Stellenwert.
Unser Kanzleramtsminister Braun scheint ja ein etwas schwieriges Verhältnis zu unserem Grundgesetz zu haben, beschwert er sich doch gerade über entsprechende Urteile der Gerichte. Vielleicht sollte er diesbezüglich etwas Nachhilfe nehmen...Unsere Gewaltenteilung funktioniert ziemlich gut!
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)