@random:
Als Nicht-Jurist frage ich mal neugierig: Was wäre denn für dich die Definition einer sexuellen Handlung? Dass in irgendeinem Gesetzbuch steht:
Abs.1
Von einer sexuellen Handlung spricht man, wenn in der Absicht gehandelt wird, Geschlechtsteile (Definition siehe §1 Abs.2) zu stimulieren und Orgasmen (Definition siehe §1 Abs. 3) hervorzurufen. Das bewusste Reizen erogener Zonen (Definition siehe §1 Abs. 4) zu o.g. Zwecken oder zu Stimulationszwecken ist auch eine sexuelle Handlung.
Abs.2
Als Geschlechtsteile im biologischen Sinne sind sowohl Penis als auch Vagina zu verstehen. Diese Geschlechtsteile definieren kein Geschlecht im Sinne des XYZ§ ABC-Gesetz.
Abs.3
[Definition eines Orgasmus wird von Expertenteam noch diskutiert]
Abs.4
Unter erogene Zonen fallen: Brustwarzen, Brüste, Hintern.
Dieser Absatz wird laufend aktualisiert.
Hm?
Als Nicht-Jurist frage ich mal neugierig: Was wäre denn für dich die Definition einer sexuellen Handlung? Dass in irgendeinem Gesetzbuch steht:
Abs.1
Von einer sexuellen Handlung spricht man, wenn in der Absicht gehandelt wird, Geschlechtsteile (Definition siehe §1 Abs.2) zu stimulieren und Orgasmen (Definition siehe §1 Abs. 3) hervorzurufen. Das bewusste Reizen erogener Zonen (Definition siehe §1 Abs. 4) zu o.g. Zwecken oder zu Stimulationszwecken ist auch eine sexuelle Handlung.
Abs.2
Als Geschlechtsteile im biologischen Sinne sind sowohl Penis als auch Vagina zu verstehen. Diese Geschlechtsteile definieren kein Geschlecht im Sinne des XYZ§ ABC-Gesetz.
Abs.3
[Definition eines Orgasmus wird von Expertenteam noch diskutiert]
Abs.4
Unter erogene Zonen fallen: Brustwarzen, Brüste, Hintern.
Dieser Absatz wird laufend aktualisiert.
Hm?