Gibt es in Zeiten des Coronavirus Prostitution?
Hallo,

igelrasur schrieb:Juristische Antwort habe ich keine.
...der Staat scheinbar auch nicht.
Ich finde nirgends etwas, was auch nur versucht eine Definition zu bieten.

Eine Quelle hätte das Strafgesetzbuch (StGB) sein können:
Dreizehnter Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
StGB § 184h Begriffsbestimmungen schrieb:Im Sinne dieses Gesetzes sind sexuelle Handlungen nur solche, die im Hinblick auf das jeweils geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind

Das ist leider ebenso nutzlos, wie die schon zitierte Begriffsbestimmung im ProstSchG:

ProstSchG § 2 Begriffsbestimmungen schrieb:Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung ...

Ich berufe mich ab jetzt auf diesen Paragraphen:
StGB § 17 Verbotsirrtum schrieb:Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.
Ohne dass der Gesetzgeber auch nur den Ansatz einer Definition bietet, ist jeder Irrtum zwangsläufig möglich.
Okay, "gesunder Menschenverstand", ich kann mir schon irgendwie ausdenken was wohl eine sexuelle Handlung sein mag und was nicht.
Wenn es aber darum geht, dass der Staat mir sexuelle Handlungen verbieten möchte, dann sehe ich es nicht als meine Aufgabe an eine zugehörige Definition zu liefern.
Mir fehlt daher die Einsicht Unrecht zu tun und bin ohne Schuld.

Hat jemand eine Idee wo vielleicht doch noch eine Definition zu finden sein könnte?

Gruß,
random
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RE: Gibt es in Zeiten des Coronavirus Prostitution? - von random - 03.05.2020, 09:49