Gibt es in Zeiten des Coronavirus Prostitution?
Hallo,

Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus schrieb:§ 1
(1) Die nachfolgenden Einrichtungen, Betriebe, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen oder einzustellen:
...
8c. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Frisöre, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe

Die neunten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 1. Mai 2020 bestimmt, dass aus der vierten Verordung
der Satz 8c mit Wirkung vom 4. Mai 2020 gestrichen wird.
https://www.hessen.de/fuer-buerger/coron...rfuegungen

Das heißt, ab Montag dürfen u.a. Massagepraxen wieder aufmachen und wenn ich mich nicht sehr täusche, dann auch Massage-Studios, die nicht IHK-geprüfte Masseure und Masseurinnen beschäftigen und ihren Schwerpunkt weniger im Medizinischen sehen.

Für Massage-Studios mit erweitertem Angebot, die als Prostitutionsstätte angemeldet sind, gilt das bestimmt nicht.
Es gibt aber sicher Massage-Studios, die zu recht nicht als Prostitutionsstätte angemeldet sind und dennoch etwas mehr als nur Medizin und Wellness bieten.

Es stellt sich jetzt die Frage wie freizügig eine Massage sein darf, bis sie eine sexuelle Dienstleitung darstellt.
Welches Gesetz definiert diesen Unterschied?

Das Prostituiertenschutzgesetz scheint leider keine klare Definition zu bieten was Prostitution eigentlich ist.
PrSchG schrieb:Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung ...
https://www.gesetze-im-internet.de/prostschg/__2.html

Ja, prima, alles klar und was ist dann eine sexuelle Handlung im Sinne des Gesetzes?

Wo hört "sittsame" Massage auf und wo fängt sexuelle Handlung an?
Hat hier jemand eine Antwort zu bieten und zwar im juristisch relevanten Sinne?

Gruß,
random
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Es bedanken sich: Einlocher,Marc Aurel,Homer J,alex3615


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RE: Gibt es in Zeiten des Coronavirus Prostitution? - von random - 02.05.2020, 16:09