26.04.2020, 22:24
So sehe ich es momentan in Rheinland-Pfalz: Maximale Sanktion ist ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Kontaktverbot - und zwar sowohl für die Mädels als auch für die Kunden.
Blöd wäre es auch schon, wenn die Mädels eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetzes bekämen (analog z.B. einem Friseur, dem schnell mal 5.000 EUR Strafe drohen), dann könnte deren Manager wenn es dumm läuft ungemütlich werden...
Blöd wäre es auch schon, wenn die Mädels eine Strafe wegen Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetzes bekämen (analog z.B. einem Friseur, dem schnell mal 5.000 EUR Strafe drohen), dann könnte deren Manager wenn es dumm läuft ungemütlich werden...