Baden-Württemberg überarbeitet Corona-Verordnung
Topmeldung heute 13.35 Uhr:
Vor den Osterfeiertagen hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung ein weiteres Mal überarbeitet. Die Änderungen seien am Donnerstagabend vom Ministerrat beschlossen worden, hieß es in einer Pressemitteilung am Karfreitag in Stuttgart. In den neuen Änderungen wird Prostitution gänzlich verboten, in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen dürfen Neuankömmlinge für 14 Tage abgesondert und unter Quarantäne gestellt werden.
Also ab sofort ist in BW jegliche Form der Prostitution verboten.
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Vor den Osterfeiertagen hat die baden-württembergische Landesregierung die Corona-Verordnung ein weiteres Mal überarbeitet. Die Änderungen seien am Donnerstagabend vom Ministerrat beschlossen worden, hieß es in einer Pressemitteilung am Karfreitag in Stuttgart. In den neuen Änderungen wird Prostitution gänzlich verboten, in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen dürfen Neuankömmlinge für 14 Tage abgesondert und unter Quarantäne gestellt werden.
Also ab sofort ist in BW jegliche Form der Prostitution verboten.