31.03.2020, 06:46
In Niedersachsen gilt folgende Regelung...
Damit dürfte auch „käuflicher Sex in privaten Wohnungen“ sowie „Escorts“ nicht mehr erlaubt sein.
Niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Pandemie Vom 27. März 2020 schrieb:§6
(1) 1Das Erbringen von Dienstleistungen, bei denen der Min-
destabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht ein-
gehalten werden kann, ist nur erlaubt, wenn dies dringend
notwendig ist. ...
(2) 1Alle nicht dringend notwendigen Dienstleistungen, bei
denen der Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu
Mensch nicht eingehalten werden kann, sind untersagt....
Damit dürfte auch „käuflicher Sex in privaten Wohnungen“ sowie „Escorts“ nicht mehr erlaubt sein.
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)