Beiträge: 8
Themen: 1
Registriert seit: 02.05.2011
Bewertung:
30.07.2016, 19:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2016, 20:46 von Lustwandel.)
Hallo,
war leider so dumm und habe im BHV eine Dame angesprochen und anschließend mitgenommen. Die Freunde in Zivil sind gefolgt und haben meine Daten als Zeuge aufgenommen und die Aktion beendet. War bei mir zum ersten (und mit Sicherheit letzten Mal) der Fall.
Kriege ich da jetzt noch Post? Was ist, wenn sich die Aussagen der getrennten Befragungen nicht so ganz decken?
Laut Belehrung bin ich "Betroffener" und es passiert nichts weiter - es sei denn, ich würde zum Wiederholungstäter. Die Prostituierte hat dies schon 3-4x erlebt.
Danke!
Beiträge: 58
Themen: 4
Registriert seit: 04.11.2005
Bewertung:
30.07.2016, 22:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.07.2016, 22:17 von tty23.)
hast du nicht einfach mit einer nette jungen dame geflirtet,
und ihr wart euch so sympatisch,
und fandet euch gegenseitig sexuell so attraktiv,
dass ihr eine gemeinsame nacht verbringen wolltet ?
also wenn ich mit einem mädel flirte,
frage ich nie nach ihrem beruf.
hast du sie dazu gefragt ?
ausserdem bezweifele ich,
dass du eine (zeugen-) aussage in der sache machen musst!
ausser personalien angeben.
solltest du nicht mit deinem KFZ unterwegs gewesen sein,
könntest du ja auch in alkoholisiertem zustand gewesen sein,
und dich gar nicht mehr an diesen abend erinnern können.
sowas von dummem filmriss.
mit "kann mich nicht erinnern"
haben sich ja auch schon legionen politiker aus alllem möglichen heraus gewunden.
just my 2cents
tty23
Immer ratsam:
den rat eines juristen einholen,
was du sagen "musst"
was du aus welchem grund auch immer nicht sagen musst
und ob es nicht gründe gibt, warum alles was du gesagt hast
- ausser den korrekten personalien -
überhaupt sauber befragt wurde
und gegen die nette frau, die du da irgendwo in frankfurt kennen gelernt hast, verwendet werden darf.
gibt es tatsächlich gebiete in Deutschland, wo ich keine netten frauen ansprechen und flirten darf ?
Beiträge: 7.353
Themen: 427
Registriert seit: 30.04.2015
@ mocity
Halt uns bitte auf dem laufenden.
Im BHV wird ist in den Häuser die Prostitution angemeldet. In den Strassen um die Häuser nicht!!
Das habe ich gefunden:
Prostitution gilt in Sperrbezirken grundsätzlich als verboten - meistens aus Gründen des Jugendschutzes. Obwohl es zwar mit dem Prostitutionsgesetz Versuche gab, die Prostitution zu legalisieren, entzieht sie sich meistens dem langwierigen Willensbildungsprozess der Politik und der Verwaltung. Um illegaler und örtlich unerwünschter Prostitution einen Riegel vorzuschieben, erlassen Städte, Landkreise und Gemeinden Verfügungen über Sperrbezirke. In einem Sperrbezirk gilt die gewerbliche und erwerbliche Prostitution als illegal. Für die Damen des "horizontalen Gewerbes" stehen deutlich vierstellige Ordnungsstrafen auf dem Spiel, für die Freier Geldbußen im dreistelligen Bereich wegen Förderung der Prostitution "in dafür nicht vorgesehen Bereichen". Manchmal sind diese Auflagen an bestimmte Uhrzeiten geknüpft, in vielen Fällen gelten sie jedoch generell für eine klar begrenzte Örtlichkeit oder ein ganzes Stadtgebiet. In der Praxis ist es oft so, dass kaum Kontrollen stattfinden oder die behördlichen Anordnungen von den Ordnungsdiensten (Polizei, Zoll, Ordnungsämter) nicht durchgesetzt werden (können).
Grüße Quax
Beiträge: 123
Themen: 15
Registriert seit: 21.11.2014
Bewertung:
Die Ordnungswidrigkeit liegt bei der Frau, sie wurde ja angeblich schon mehrmals darauf aufmerksam gemacht. Sie wusste es und hat nun die Konsequenz (Busgeld) zu tragen.
Da du zum ersten mal erwischst wurdest, wurdest du jetzt aufgeklärt und darfst dich nicht mehr erwischen lassen bzw solltest es auch gar nicht mehr probieren und wirst jetzt diesmal nur als Zeuge behandelt - sozusagen eine Kulanz von der Polizei.
Es bedanken sich: Quax der Bruchpilot
Beiträge: 340
Themen: 22
Registriert seit: 17.07.2014
Bewertung:
Irrtum, in dem Moment in dem er sie ansprach und die Initiative von ihm ausging ist das auch ein Verstoß von ihm.
Deshalb, immer behaupten die Dame habe Einen angesprochen. :-)
Im Übrigen, genau diesen "Tipp" und juristische Erklärung habe ich von ... 2 freundlichen Herren in Zivil.
In der Regel wird mann aber wohl immer Zeuge sein und die Dame eine OwiG (Ordnunsgwidrigkeit) vorgeworfen bekommen.
mikapp
Es bedanken sich: Snyder,Quax der Bruchpilot
Beiträge: 48
Themen: 4
Registriert seit: 20.07.2010
Bewertung:
woher soll man den wissen wo und wann ein Sperrbezirk ist? Wird das irgendwo ausgewiesen wo man sich mit zumutbarem Aufwand darüber in Kenntnis setzen kann?
Beiträge: 7.353
Themen: 427
Registriert seit: 30.04.2015
02.08.2016, 11:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.08.2016, 11:42 von Quax der Bruchpilot.)
(02.08.2016, 11:08)mrminit schrieb: woher soll man den wissen wo und wann ein Sperrbezirk ist? Wird das irgendwo ausgewiesen wo man sich mit zumutbarem Aufwand darüber in Kenntnis setzen kann?
dauert 5 Sekunden:
Google anwerfen.
http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.ph...78&_ffmpar[_id_inhalt]=58099
Dann noch 4 Sekunden herunterscrollen
Weitere Informationen zur Sperrgebietsverordnung erhalten Sie unter den angegebenen Telefon- bzw. Telefaxnummern.
Grüße Quax
Beiträge: 15.091
Themen: 773
Registriert seit: 23.06.2004
Bewertung:
(02.08.2016, 11:08)mrminit schrieb: woher soll man den wissen wo und wann ein Sperrbezirk ist? Wird das irgendwo ausgewiesen wo man sich mit zumutbarem Aufwand darüber in Kenntnis setzen kann?
Vieleicht im Forum suchen ? Steht da sogar festgenagelt ganz oben!
https://www.lustscout.to/forum/showthread.php?tid=76212
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
(Grace Hopper)
Es bedanken sich: Chris983
Weil mein Deutsch nicht so gud ist könnte jemand bitte es mir erklärren was dieses Sperrgebietsverordnung ist? (In einfaches Wort oder in English)
Bitte ein Privat Nachricht shenken. Vielen Dank
Beiträge: 7.353
Themen: 427
Registriert seit: 30.04.2015
@ littleredrabbit
In a prohibited area a hooker is not allowed to work there.
If you ask a hooker there to get a fuck and the police is looking around. The hooker get a booking.
If you as Man get a booking i dont kow. But i think the will register your adress.
Soweit mein Schulenglisch.
i hope you understand ;-)
Beiträge: 14.158
Themen: 685
Registriert seit: 18.06.2004
Bewertung:
Restricted area for prostitution. No prostitution allowed within that area, especially no street hookers, but also no apartments or clubs etc.
Es bedanken sich: Quax der Bruchpilot