Prostitution und Kontrollen durch die Polizei
Eine zufällige eigene Beobachtung und ein Beitrag aus dem Forum haben mich dazu veranlasst dieses Thema zu eröffnen.

Kürzlich wurde es hier angesprochen:
https://www.lustscout.to/forum/showthread...#pid768815

Vor ein par Wochen habe ich bei einem Rundgang durchs Laufhaus zufällig gesehen wie Polizisten in Zivil eine DL kontrollierten.

Deshalb habe ich mir das Polizeigesetz von Baden-Würtemberg (mein Heimatland) herausgesucht.
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?qu...e&aiz=true

Im §26 ist geregelt, dass die Polizei die Identität von Prostituierten feststellen darf. Auch sonst sind die Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung weit gefasst.

Mich interessieren eure Erfahrungen. Es war das erste Mal, dass ich mitbekommen habe wie die Polizei im Laufhaus kontrolliert hat. Sie interessierten sich nur für die DL, um die rumlaufenden Männer haben sie sich nicht gekümmert. Habt ihr bereits Kontrollen im Bereich unseres Hobby mitbekommen oder seit ihr selbst mal kontrolliert worden?
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(17.11.2014, 21:20)Jerry schrieb: Im §26 ist geregelt, dass die Polizei die Identität von Prostituierten feststellen darf. Auch sonst sind die Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung weit gefasst.

Nicht ganz richtig - nicht nur die Prostituierten. Es darf die Identität von Personen festgestellt werden, die an Orten angetroffen werden an denen (andere) Personen der Prostitution nachgehen. Wink
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
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Es bedanken sich: Cicassos,Jerry
Ich habe zwei drei Razzien bzw. Kontrollen in einem FKK-Club mitgemacht. 1x wurde mein Personalausweis kontrolliert und der Name kurz telefonisch zur Prüfung durchgegeben. 2x passierte nichts in der Richtung.

Stuart, im Laufhaus noch nie kontrollieren worden
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Es bedanken sich: Jerry
Ich habe es einmal im Osnabrücker Laufhaus mitbekommen. Ich kam nach vollzogenem Akt glückselig die Treppen hinunter. Zwei zivile Polizisten davon eine weiblich standen vor der Tür einer DL und stellten die Personalien fest. Ich war für einen kurzen Augenblick überrascht. Hatte halt nicht damit gerechnet. Bei der Beamtin huschte ein Lächeln aufgrund meiner kurzen Schockstarre übers Gesicht, mir wurde ein "Naabend" entgegengerufen und ich ging weiter meiner Wege...
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Es bedanken sich: limbo,Jerry
(17.11.2014, 21:34)loewe schrieb:
(17.11.2014, 21:20)Jerry schrieb: Im §26 ist geregelt, dass die Polizei die Identität von Prostituierten feststellen darf. Auch sonst sind die Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung weit gefasst.

Nicht ganz richtig - nicht nur die Prostituierten. Es darf die Identität von Personen festgestellt werden, die an Orten angetroffen werden an denen (andere) Personen der Prostitution nachgehen. Wink

Stimmt. Gesetze sollte man immer zweimal lesen. Danke für die Klarstellung.

Damit kann folglich jeder der durch eine entsprechende Straße läuft von der Polizei kontrolliert werden.
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