Zitat:Sperrbezirk oder nicht?
Generell ist die Prostitution ein zugelassenes Gewerbe und wird nur in Sperrbezirken, wie zum Beispiel in einem Wohngebiet, untersagt.
Die Zielstraße in der Neckarstadt-Ost befindet sich in einem Gewerbegebiet und somit nicht in einem ausgewiesenen Sperrbezirk.
Aus gewerberechtlicher Sicht kann an dieser Stelle die Prostitution nicht untersagt werden, so die Auskunft der Stadt.
MM-Artikel vom 30.03.2014 zur Zielstraße