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Sex gegen Geld in der Gottbillstraße
Für den ungeliebten Straßenstrich in der Ruwerer Straße hat das Trie rer Ordnungsamt drei Ausweichmöglichkeiten gefunden: in der Metternichstraße, der Gottbillstraße und in Nähe des Parkplatzes der Hochschule Trier.
Straßenprostitution wie hier in Frankfurt soll künftig nur noch an drei Stellen des Trierer Stadtgebiets erlaubt sein.
Trier. Olewig, Irsch, Heiligkreuz, Mariahof: Die meisten Stadtteile Triers liegen außerhalb des Sperrgebiets. Wollten Prostituierte dort auf offener Straße Sex gegen Geld anbieten, hätten Ordnungsamt und Polizei dagegen keine Handhabe.
Deshalb will das Ordnungsamt die Grenzen des Sperrgebiets ausweiten. Und zwar generell auf das gesamte Stadtgebiet. Weil Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern Straßenprostitution jedoch grundsätzlich zulassen müssen, muss es Ausnahmen geben: Künftig soll in Trier in Teilen von Gottbill- und Metternichstraße sowie an der Zufahrt zum Gillenbachtal in Nähe der Bitburger Straße Prostitution erlaubt sein (siehe Grafik).
Ursächlich für die Ausweitung des Sperrgebiets ist der Straßenstrich, der sich im Sommer 2011 in der Ruwerer Straße neu angesiedelt hat. "Inakzeptabel", sei Straßenprostitution an dieser Stelle, bestätigte Oberbürgermeister Klaus Jensen damals die Klagen von Monika Thenot, die als Ortsvorsteherin von Trier-Ruwer unter anderem um die seelische Gesundheit der Ruwerer Kinder durch den Anblick der Frauen entlang der Zufahrtsstraße in den Ortsteil bangte.
Zweijährige Bearbeitungsphase
Der Stadtrat beschloss daraufhin, dass die Ruwerer Straße zum Sperrgebiet werden sollte. Am heutigen Dienstag legt Ordnungsdezernent Thomas Egger den betroffenen Ortsbeiräten seine Pläne für die Ausweitung der Sperrzone vor. Am Mittwoch soll der Stadtrat der Neuordnung zustimmen. Dass die Aufstellung des Konzepts der Verwaltung nicht leicht gefallen ist, lässt sich nicht nur an der zweijährigen Bearbeitungsphase ablesen. Zum Teil wirken auch die Begründungen für die Ausweitung des Sperrgebiets und die notwendigen Ausnahmen sehr bemüht. So müssten Kinder und Jugendliche etwa davor geschützt werden, Prostituierte in deren "Arbeitskleidung wahrzunehmen". Kindergärten, pädagogische, kirchliche und Freizeiteinrichtungen seien da "besonders schützenswert". Auch Hauptverbindungsstraßen zwischen Stadtteilen und Straßen, durch die die Stadtbusse fahren, kommen laut Stadtverwaltung nicht für die Freigabe für einen Straßenstrich infrage.
Straßenprostitution in Nähe von Fitnessstudios geht laut Stadtverwaltung ebenfalls nicht. Warum, begründet das Ordnungsamt in verquaster Sprache: "Es steht zu besorgen und ist jedenfalls nicht von der Hand zu weisen, dass es, insbesondere in der warmen Jahreszeit, zu zumindest unbeabsichtigten ,Verwechslungen\' zwischen den Prostituierten und luftig gekleideten Sportlerinnen einerseits und anbahnungswilligen Freiern andererseits kommen kann", heißt es in der Beschlussvorlage. Der vordere Teil der Metternichstraße, wo es zwei Fitnessstudios gibt, bleibt deshalb Sperrgebiet.
In uneinsehbare Gebiete, zum Beispiel in den Wald, wo die Frauen möglichen Kriminellen ausgeliefert wären, darf die Straßenprostitution allerdings auch nicht verbannt werden.
Unter Abwägung dieser Überlegungen hat das Ordnungsamt entschieden, in Trier drei Straßenabschnitte für Prostitution freizugeben:
Die Gottbillstraße in Trier-Zewen zwischen dem Anwesen Nr. 30 und dem der Einfahrt in den Zeppelinweg.
Die Metternichstraße, beidseitig ab dem Firmengrundstück Leppin bis zur Zufahrt zum städtischen Hauptklärwerk.
Die Einfahrt zum Parkplatz der Hochschule von der Bitburger Straße aus (stadteinwärts) und die dortige Verbindungsbrücke zum Gillenbachtal.
Über die nächsten zwei Jahre soll beobachtet werden, wie sich die Situation entwickelt. Gegebenenfalls könnte die neue Sperrgebietsverordnung dann verändert werden.