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22.07.2021, 11:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.07.2021, 11:56 von neveroddoreven.
Bearbeitungsgrund: Ergänzung
)
Soweit die hessische Landesverordnung.
Ich hoffe nur ich war in der Folgerung nicht zu "optimistisch", denn die einzelnen Städten/Kreisen haben da viel Spielraum das jeweils per Allgemeinverfügung zu regeln wie sie wollen:
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/...Inzidenz35
Zitat: "Darmstadt verwies noch am Mittwochabend auf hr-Anfrage auf die entspannte Lage in den Krankenhäusern und kündigte an, erst in der kommenden Woche über mögliche Einschränkungen entscheiden zu wollen - nur um dann am Donnerstag eine Allgemeinverfügung anzukündigen, die ab Freitag gelten solle. "
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(21.07.2021, 21:23)nieimleben123456 schrieb: In der ab morgen, den 22.07. gültigen Corona VO für Hessen werden überhaupt keine bestimmten Inzidenzen/Inzidenzstufen mehr als Grundvoraussetzung für das Öffnen oder offen bleiben bestimmter Bereiche erwähnt (für gar nix).
Bin ich blind oder ist das wirklich so?
https://www.hessen.de/sites/default/file...7.2021.pdf
Konkreter Hintergrund der Frage: Ausgerechnet der Landkreis Darmstadt ist jetzt wieder über einer Inzidenz von 35.
In BW zum Beispiel müssten da AFAIK nach 3 bzw. 4 aufeinanderfolgenden Tagen, in denen das so ist, bestimmte Bereiche (u.a. FKK Clubs) wieder schließen. Und ich möchte nächste Woche nach dem Reinfall kurz nach der Eröffnung mal wieder ins Sharks.
Los, beruhigt mich
Das hessische Eskalationskonzept gilt noch: https://soziales.hessen.de/sites/default...onzept.pdf
Prostitutionsstätten werden danach aber erst ab einer Inzidenz von 100 geschlossen.
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Ich weiß nicht ob Kollege HomerJ recht hat und Grund zur Panik besteht (denn eine 100er Inzidenz könnte ganz schnell wieder da sein).
Unrichtig ist auf jeden Fall, was die Homepage der Stadt Darmstadt schreibt (Hervorhebung von mir):
"Ab dem 22. Juli gelten neue Corona-Regeln für Hessen, aber nur sofern die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 35 nicht übersteigt. ".
Die aktuelle hessische Verordnung sieht bewusst und EXPLIZIT keinen Automatismus vor, der Einschränkungen alleine an den Inzidenzwert koppelt.
Der HR Beitrag erklärt das auch korrekt.
Zum Eskalationskonzept ein Auszug daraus: "Daneben bleiben die örtlich zuständigen Behörden(...)befugt, auch über die Verordnung der Landesregierung hinausgehende Maßnahmen nach Maßgabe dieses Konzeptes anzuordnen". Es definiert also zunächst Voraussetzungen und beschränkt den Umfang von Eingriffen.
Weiter unter heißt es dann allerdings auf einmal Maßnamen "sind anzuordnen" (unter bestimmten Bedingungen).
Werden am Ende wohl wieder Gerichte für Klärung sorgen müssen.
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22.07.2021, 17:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.07.2021, 17:39 von HMueller.)
Homer J hat Recht. Da steht eindeutig, dass Prostitutionsstätten ab 100er Inzidenz schließen müssen und dass dieses sogenannte "Eskalationskonzept" ab 19.07. gilt, somit aktuell ist. Voraussetzung ist ein "diffuses, nicht klar eingrenzbares Infektionsgeschehen im Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt". Soll heißen, solange wir nicht von einem "nachweislich eng lokalisierten oder klar ein-grenzbaren Infektionsgeschehen" wie z.B. in Pflegeheimen reden, sind die Puffs wieder zu. Egal ob geimpft oder nicht.
Und ich wette, davon wird man NICHT abweichen im Falle eines Falles, denn das, was genug Menschen als "Freiheit" empfinden, also z.B. Restaurants, wird mit Einschränkungen erlaubt bleiben trotz 100er Inzidenz. Puffs, Discos und Tourismus sind ja sowieso schnöder Hedonismus in den Augen vieler und deren Schließung "keine Einschränkung". Somit dürfte das auch kaum zu Widerstand führen. Zum Kotzen, aber wahr.
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Keine Diskussionen. Fakten. Danke.
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Hessen: Bei 3 Tage ueber 350 müssen alle Prostitutionsstaetten schliessen. Zunächst ist Fulda, Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt betroffen. Weitere Landkreise und Grosstaedte werden kommende Woche folgen.
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14.01.2022, 18:03
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.01.2022, 18:04 von MMikee.)
Kassel ist offiziell Corona-Hotspot ( Bericht aus der örtlichen Zeitung HNA)
u.a. Prostitutionsstätten seit 13.01.2022 geschlossen
Gruß Mike Schont eure Frauen – geht öfter fremd
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Habe mal eine Frage, da ich bei den ganzen Verordnungen so langsam den Überblick verloren habe. Das mit der Inzidenz von 350 gilt das nur für Hessen oder auch für die anderen Bundesländer. Vielen Dank für eure Hilfe.
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350-Hotspot Regel gibt es so nur in Hessen. Hier kocht wieder jedes Bundesland sein eigenes Süppchen.
Diese Verordnung „tritt mit Ablauf des 10. Februar 2022 außer Kraft.“.
Hoffe mal danach ist endlich komplett Schluss mit diesen überholten Inzidenz-basierten Lockdowns …
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Danke für deine Antwort, ich muss ja gleich 3 Verordnungen im Kopf haben. Da ich aus NRW kommend fünf Minuten nach Hessen und 5 Minuten nach Rheinland Pfalz habe. Da kann man schonmal den Überblick verlieren.
Gruß Mettigel
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Corona-Regeln: Das ändert sich ab Montag den 07.02.2022:
Prostitutionsstätten dürften mit 2G-Plus-Regel, Kontaktdatenerfassung sowie Abstands- und Hygienekonzept wieder öffnen.
https://www.hessenschau.de/panorama/coro...r-358.html
Danke an King Leonidas.
https://www.lustscout.to/forum/showthrea...pid1114620
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Laut hessischer Verordnung entfällt der Test (2GPlus) bei Geboosterten und Genesenen, wohingegen der Maskenstandard auf FFP2 angehoben wird (innenliegende Publikumsbereiche von Dienstleistungsbetrieben, körpernahe Dienstleistungen)
https://www.hessen.de/sites/hessen.hesse....02.22.pdf
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Gibt es in Hessen denn noch den blöden Check-Inn mit Luca? Oder ist das inzwischen wieder ganz weg?
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In Niedersachsen ist kein 3G mehr. Nur noch Maskenpflicht und Kontakt Daten angabe sind Freiwillig
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