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OVG Lüneburg Bordell bleiben zu, Escort/Wohnungsprostitution beim Kunden ist aber erlaubt, Rn. 44.

http://rechtsprechung.niedersachsen.juri...l&max=true
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(09.06.2020, 19:45)azjkl_55 schrieb: OVG Lüneburg Bordell bleiben zu, Escort/Wohnungsprostitution beim Kunden ist aber erlaubt, Rn. 44.

http://rechtsprechung.niedersachsen.juri...l&max=true

Da das zitieren von u.a. Gerichtsurteilen wohl zulässig ist, mache ich das hier mal....

OVG Lüneburg schrieb:Der Umstand, dass es den Kunden nach der Verordnung nicht verboten ist, Prostituierte bei sich zu Hause zu empfangen, ist sachlich im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG damit zu rechtfertigen, dass ein weiteres Eindringen des Staates in den Intimbereich seiner Bürger aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nur schwer zu begründen wäre. Nicht umsonst wurde § 1 Abs. 2 der (2.) Niedersächsischen Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 2. April 2020, der Kontakte innerhalb der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück grundsätzlich auf Angehörige des eigenen Hausstandes beschränkte, bereits durch die (3.) Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 7. April 2020 wieder gestrichen. Durch die nunmehrige Streichung des § 7 Abs. 2 der Verordnung, der alle nicht dringend notwendigen Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann, untersagte, ist mit Wirkung vom 25. Mai 2020 zudem klargestellt, dass die Ausübung der Prostitution in der Privatwohnung des Kunden (wieder) zulässig ist. Darin ist eine erste Lockerung der Beschränkungen zu sehen. Die Infektionsgefahr, die von einem derartigen Geschehen ausgeht, dürfte aufgrund der üblicherweise geringeren Frequenz der Kontakte zu unterschiedlichen Kunden zudem niedriger anzusetzen sein als bei einer Prostitutionsstätte, einem Bordell oder der Straßenprostitution.


Das OVG Lüneburg hat also explizit klargestellt, dass „Escortservice“ (in Niedersachsen) zulässig ist.

Da die „eigene Wohnung“ - weder die des Freiers noch die Wohnung einer Prostituierten - im Sinne des Gesetzes eine Prostitutionssätte ist, sollten nach diesem Urteil doch auch die ganzen „privaten“ Prostituierten in ihren (niedersächsischen) Wohnungen offiziell besuchbar sein.  Grübel Müsste eintlich so sein  Engel



Nachtrag:
[Bild: 46eb0ba7-7cc3-4ac7-akukl0.jpeg]

Winke
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)

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https://www.bild.de/regional/frankfurt/f....bild.html

https://www.spiegel.de/kultur/corona-kri...6401589dad
Freier Lobbyist 
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Hier vermutlich der gleiche Artikel aus der „Rheinpalz“ Zeitung, zumindest hat er exakt die gleiche Überschrift

Die Entscheidung der rheinland-pfälzischen Landesregierung, die angekündigte Öffnung der Bordelle kurzfristig wieder zurückzunehmen, hat offenbar unerwartete Folgen: Mehr als 1000 Sexarbeiterinnen haben sich nach Angaben des „Unternehmerverbands Erotikgewerbe Deutschland“ (Hannover) bereits auf dem Weg nach Rheinland-Pfalz gemacht. „Es droht eine humanitäre Katastrophe, es ist jetzt ein Notfallplan erforderlich“, sagte am Dienstag Verbandspräsident Holger Rettig.


Die Betriebe dürften die angereisten Sexarbeiterinnen, die überwiegend aus Osteuropa kommen, jetzt aufgrund der Kurskorrektur der Landesregierung nicht mehr aufnehmen. Rettig: „Wo sollen die jetzt unterkommen, wer bezahlt die Heimreise?“ Die Sexarbeiterinnen hätten drei Monate keine Einkünfte gehabt und seien jetzt oft mit ihrem letzten Geld nach Rheinland-Pfalz gekommen.

Die Landesregierung hatte vergangene Woche angekündigt, dass Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland ab 10. Juni die Öffnung von Bordellen gestattet. Diese Entscheidung wurde dann aber am Montagabend wieder zurückgenommen.
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https://www.hessen.de/sites/default/file...5.06_0.pdf

Hessen hat soeben Lockerungen im Bereich Schule angekündigt und gleichzeitig die das Prostitutionsverbot vom 05.07. auf 16.08. verlängert! Erwähnt hat man es natürlich nicht. Jetzt sieht es richtig düster um unser Hobby aus.

"Diese Verordnung tritt am 9. Mai 2020 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 16. August 2020 außer Kraft."
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(10.06.2020, 10:03)Benis schrieb: https://www.hessen.de/sites/default/file...5.06_0.pdf
Erwähnt hat man es natürlich nicht.

Also: Du verlinkst auf die Verordnung wo drin steht das nix mit Prostitution ist und sagst Gleichzeitigkeit das es nicht verkündet wird: Was erwartet Du - soll da jemand an Deiner Tür klingeln und es Dir mitteilen ?

Sei bitte so freundlich und lass solche falschen Aussagen. Die Verordnung ist öffentlich verkündet und einsehbar und damit rechtskräftig.

Hier den Anschein zu erwecken das da etwas nicht mit rechten Mitteln zugeht ist einfach falsch.

Lustwandel
Es ist einfacher um Vergebung zu bitten als eine Genehmigung zu bekommen.
(Grace Hopper)
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(10.06.2020, 11:58)Lustwandel schrieb:
(10.06.2020, 10:03)Benis schrieb: https://www.hessen.de/sites/default/file...5.06_0.pdf
Erwähnt hat man es natürlich nicht.

Also: Du verlinkst auf die Verordnung wo drin steht das nix mit Prostitution ist und sagst Gleichzeitigkeit das es nicht verkündet wird: Was erwartet Du - soll da jemand an Deiner Tür klingeln und es Dir mitteilen ?

Sei bitte so freundlich und lass solche falschen Aussagen. Die Verordnung ist öffentlich verkündet und einsehbar und damit rechtskräftig.
Habe mich unklar ausgedrückt. Mein Fehler. Ich habe die PK zu den neuen Lockerungen geguckt, um über evtl. Öffnungsperspektiven informiert zu werden. Discos sind ja im gleichen §§ genannt. Während der PK hieß es dann "alles ist jetzt unter corona.hessen.de nachzulesen" und bis gestern ging die Verordnung noch bis zum 05.07. und jetzt bis zum 16.08.. Nach den gescheiterten Anträgen vor Gericht gestern, trifft die Verlängerung um erst mal 5 weitere Wochen natürlich richtig hart. Es ging bei der PK vorrangig um Schulen und Schwimmbad, da hab ich auch nicht mit einer Aussage über Bordelle gerechnet. Die Verlängerung überraschte mich, weil man diese nicht erwähnt hat. Und darauf bezog sich mein (zugegeben unglücklich ausgedrückter) Kommentar.
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https://www.spiegel.de/kultur/corona-kri...6401589dad

Treffender Schlusssatz:


Zitat:Jeder Politiker, der Prostitution verbieten will, um die Ausbreitung von Krankheiten einzudämmen, müsste auch Tinder verbieten, sonst muss man leider annehmen, dass er einfach nur ein Superspreader von Misogynie ist.
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Weiß nicht, ob das schon bekannt ist. Hier die Begründung warum die Bordelle in NDS geschlossen bleiben.

https://m.cellesche-zeitung.de/Der-Norde...nakrise-zu
mfG
tommynator555
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Zitat:Leere Schaufenster, leere Gänge, leere Treppenhäuser. Im Laufhaus mit der Nummer sechs in der Karlsruher Brunnenstraße bekommen die Überwachungskameras dieser Tage nichts zu sehen.

https://bnn.de/lokales/karlsruhe/karlsru...h-zur-wand
In my race against time I - can't stop
Runnin' through the red light - livin' my life
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FKK Villa in Hannover vor dem Aus?

https://m.bild.de/regional/hannover/hann...obile.html
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Ein guter Kommentar von Dona Carmen:

https://www.donacarmen.de/pressemitteilu...#more-2426
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https://www.rnd.de/panorama/bordelle-in-...IAZSA.html
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Besonders die Politiker Statements am Ende sind lesenswert:

https://www.rnz.de/nachrichten/heidelber...18835.html
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Haus und Hotel Besuche in diversen Ländern erlaubt:

https://www.ladies.de/meldungen/ladiesde...ch-9806594
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https://rumaenien.diplo.de/ro-de/aktuelles/-/2312186

Jetzt ist es amtlich. Ab dem 16. Juni Bedarf es keinen besonderen Grund mehr für die Einreise von Rumänien nach Deutschland. Die (etwagige) Quarantänepflicht entfällt ebenfalls.

Welcome back, müssten halt nur noch die Clubs aufmachen....aber es gibt ja Ausweichoptionen
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Hallo sarut,

Deutschland ist nur eine von vier Hürden.

Deutschland
Es scheint sicher, dass ab dem 16.06. unsere Mädels ohne Kontrollen und ohne besonderen Grund einreisen dürfen.
Nennen wir es mal touristische Reisen.
Deutschland wird touristische Reisen von und nach allen EU-Ländern, für alle EU-Bürger gestatten.
(Ausgenommen Infektionsherde >50/100.000/7d)

Machen das die anderen EU-Staaten auch, also zumindest die relevanten?

Österreich
Ist der Transit für touristische Reisen gestattet?
https://www.bmlrt.gv.at/tourismus/corona...aeste.html
Ab dem 16. Juni wird die Reisefreiheit (Einreise nach Österreich ohne Einschränkungen) auf Personen ausgeweitet, die aus den folgenden 31 Staaten nach Österreich einreisen und in einem dieser Länder auch ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben:
..., Rumänien, ...
Österreich ist demnach ab dem 16.06. keine Hürde mehr.

Ungarn
Ist der Transit für touristische Reisen gestattet?
https://rumaenien.diplo.de/ro-de/aktuelles/-/2312186
Nach Auskunft der ungarischen Behörden ist der Transit von Rumänien durch Ungarn zur Weiterreise nach Deutschland für deutsche Staatsangehörige sowie für Drittstaater mit Aufenthaltstitel eines Schengenstaates täglich rund um die Uhr bei folgenden Grenzübergängen möglich
Eine Rumänin ist aber weder eine deutsche Staatsangehörige noch eine Drittstaaterin.
Ich kann daher lediglich mutmaßen, dass auch für Rumäninnen der Transit gestattet ist.
https://ungarnheute.hu/news/grenzoeffnun...sen-27984/
Mit einigen Einschränkungen wurden auch die Grenzen für Rumänien geöffnet, und die ungarischen Behörden haben kürzlich erklärt, dass Rumänien derzeit nicht bereit ist, den freien Durchgang der rumänisch-ungarischen Grenze zuzulassen.
Auch das bringt keine Klarheit.

Rumänien
Ist die Ausreise für Inländer gestattet?
https://www.mai.gov.ro/masuri-de-preveni...rta-anexa/
Se instituie interdicția deplasării persoanelor în afara localității/zonei metropolitane cu următoarele excepții:"
Unverbindlich übersetzt heißt das, dass es nur unter Ausnahmen gestattet ist den Wohnort zu verlassen.
Das Land verlassen zu wollen, ist nicht explizit als Ausnahme gelistet.
Ich habe keine Ahnung was das bedeutet.
Abgesehen davon ist das nur bis zum 15.06. gültig.
Wie die rumänischen Maßnahmen ab dem 16.06. aussehen werden, weiß ich nicht.

Ich kann null Rumänisch und ebenso viel Ungarisch.
Kann jemand von Euch etwas Relevantes zur Ausreise aus Rumänien und zum Transit durch Ungarn sagen?

Gruß,
random
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Es bedanken sich: MrMoney777,siola,Jerry,Marc1969
Wenn es doch so viele Hürden gibt und kompliziert anscheinend ist und war bei der Einreise von Rumänen nach BRD:

Und wie sind die angeblichen bisherigen Transitvögel von Rumänien in die Schweiz gekommen?

EIN Verband der Huren schrieb doch, zumindest hat dies hier ein User konkret geäußert, aufgrund der Schließung der geplatzten Wiedereröffnung der Clubs in Rheinlandpfalz wären nun einige Huren, nicht nur BordsteinSchwalben die sich bereits innerhalb von Deutschland noch befanden, sondern offensichtlich zugereiste, quasi Obdachlos geworden.

Verstehe wer das will...ich kapiere es nicht

Gr vw, vielleicht kann mir mal einer die Zusammenhänge ordentlich erklären...so das sogar ich sie verstehe
Freier Lobbyist 
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Hallo,

so wie es aussieht steht einer Anreise ab Dienstag, den 16.06. nichts mehr im Wege.

Transit durch Ungarn

https://budapest.diplo.de/hu-de/aktuelle...#content_1

Transitreisen auf dem Landweg durch Ungarn sind, mit Ausnahme aus Rumänien und Ukraine, ohne Einschränkungen möglich.
Von Transitreisenden aus Rumänien und Ukraine sind die folgenden Grenzübergänge und Route auf sogenannten humanitären Korridoren zu benutzen:
- Rumänien: Grenzübergang Nagylak I (von 6 bis 0 Uhr täglich geöffnet)
- Ukraine: Grenzübergang Záhony (von 10 bis 22 Uhr täglich geöffnet)
Eine Genehmigung für die Transitreise ist nicht erforderlich.
Voraussetzung für den Transit ist, dass die Einreise in den Zielstaat und die Durchreise durch Transitstaaten möglich ist.


http://www.police.hu/en/content/current-...ntinuously

Romanian citizens can enter Hungary if
...
he/she transits through the designated border crossing points
...
quarantine? No, but they cannot leave the designated transit routes


Ab Dienstag den 16.06. ist Rumäninnen die Einreise nach Deutschland und nach Österreich ohne Auflagen gestattet.
Das bedeutet, dass die zitierten Voraussetzungen für den Transit erfüllt sind.
Ab Dienstag den 16.06. ist für sie der Transit durch Urgarn nach Deutschland ohne Voranmeldung und ohne Bürokratie möglich.
Sie müssen sich nur an Transitregeln halten, was u.a. bedeutet, die Transitroute nicht zu verlassen.


Ausreise aus Rumänien

In Rumänien gilt der Alarmzustand bis inkl. 15.06.
Ob er verlängert wird, scheint noch nicht entschieden zu sein.
Welche Regeln ab dem 16.05. gelten ist daher noch ungewiss.
Ohne einen Beleg dafür zu haben, gehe ich davon aus, dass Rumäninnen ihr Land verlassen dürfen, ohne eine besondere Genehmigung dafür zu benötigen.


Rumänische Einreisebeschränkungen

https://www.mai.gov.ro/category/comunicate-de-presa/

https://www.mai.gov.ro/lista-tarilor-din...e-urgenta/

Es folgt ein Ausschnitt übersetzt mit Google-Translate...

Die Staaten, für die das Maß der Befreiung von der Isolation für asymptomatische Personen, die nach Rumänien kommen, eingeführt wird, sind: Österreich, Bulgarien, Tschechische Republik, Zypern, Kroatien, Schweizerische Eidgenossenschaft, Deutschland, Griechenland, Island, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Norwegen, Slowakei, Slowenien und Ungarn.

Die Liste der Länder, für die die Beseitigung von Quarantäne- / Isolierungsmaßnahmen angewendet wird, wird wöchentlich vom Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit jeden Montag bis 16:00 Uhr aktualisiert, um neue Länder in die Liste aufzunehmen.

Gleichzeitig werden Flüge in und aus den von der Ausnahme betroffenen Ländern unter den von GD 394/2020 festgelegten Bedingungen für die Erklärung des Alarmzustands und der dabei angewandten Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit Änderungen und Ergänzungen wieder aufgenommen anschließend.

Die genehmigten Maßnahmen werden ab dem 15.06.2020 um 00:00 Uhr angewendet.


Flugreisen von Rumänien nach Deutschland werden also in wenigen Tagen wieder möglich sein, eventuell schon ab Dienstag, den 16.06.

Gruß,
random
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Sehr lesenswert:

https://berufsverband-sexarbeit.de/index...nd-pflalz/
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