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@my2cents
Was unterscheidet denn eine Prostitutionsvermittlung wie Ladies.de von einer Escortagentur? Vermitteln die deiner Meinung nach keine Prostitution?
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Dann lese noch mal genau was jetzt verboten ist mit der neuen Verordnung, insbesondere das Zitat aus dem ProstSchG.
Was fehlt in dem Absatz? Richtig: Die Erwähnung von selbständigen Huren. Somit gilt: "Hausbesuche und Escort von selbständigen Huren sind mit der Änderung weiterhin erlaubt." Nur die Vermittlung durch eine Agentur ist jetzt verboten. Hat jemand die Handynummer einer selbständig arbeitenden Hure darf diese ihn auch besuchen. Völlig legal.
Würde ein Handwerker so mies arbeiten wie die Verordnungen verfassen hätte er keine Firma mehr. Oder würdest Du einen Handwerker noch mal anrufen der sogar bei der Nachbesserung Mist baut?
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11.04.2020, 13:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.04.2020, 13:39 von HMueller.)
Ja, aber Escort werden im Großen und Ganzen nun einmal über Agenturen vermittelt. Und wenn nicht, dann machen sie Werbung auf Seiten wie Ladies.de, die ja nun wiederum auch verboten sind. Wenn für Escorts also die Möglichkeit verwehrt wird, Inserate zu schalten, sind sie quasi arbeitslos. Dass dann doch der ein oder andere HB die Privatnummer hat, ist hier kaum von Bedeutung.
Das einzige, was eine Escort jetzt wohl noch machen kann, ist eine eigene Homepage zu betreiben und keinesfalls jemand zweiten damit zu beschäftigen. Lustige Vorstellung... Hab grad DL mit Sillies und Botoxlippen vorm Lappi vor den Augen, wie sie versuchen, ihre WIX-Baukasten-Homepage mithilfe von Google Adwords zu pushen und dabei auf ihren 4cm-Fingernägeln kauen.
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Das mit Anzeigenportal = Vermittlung habe ich streng ausgelegt da rein interpretiert. Nur juckt das alle Anzeigenportale nicht, die ihren Sitz nicht in BaWü haben. Da endet deren Verfügungsgewalt dann auch.
Das einzige, was BaWü dagegen machen könnte wäre bei den Portalen eine einstweilige Verfügung zu erwirken die die Annahme / Veröffentlichung von Anzeigen für BaWü untersagt. Werben die DLs aus BaWü halt Bundesweit, wo ist das Problem?
Wie gesagt: Die Verordnung ist wieder mal Mist. Hätten sie sich auf §2 Absatz 1 ProstSchG bezogen, wäre Prostitution in BaWü wirklich verboten aber so... Man könnte fast meinen, da will jemand unbedingt noch legal für Geld ficken können ohne jemandem aus der Landesregierung unlautere Absichten unterstellen zu wollen. Daher nehmen wir zu deren Gunsten einfach mal schlechte Umsetzung gut gemeinter Absichten an.
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(11.04.2020, 12:38)HMueller schrieb: @my2cents
Was unterscheidet denn eine Prostitutionsvermittlung wie Ladies.de von einer Escortagentur? Vermitteln die deiner Meinung nach keine Prostitution?
Jain, man könnte den Grundgedanken von Escort auch im Notfall als "Abendbegleitung" verkaufen.
Schau mal beispielsweise auf die Seite von Ivana-Models, da wird nirgends explizit mit irgendwelchen Sexualpraktiken o.ä. geworben. Man arbeitet mit Phrasen wie "Kopf verdrehen", "romantisches Abenteuer" etc. .
Im Zweifelsfall könnte man auch behaupten, dass es ein nettes Dinner gegen die Einsamkeit war.
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Okay, Jungs. Ich mag euch beide für eure Kreativität. Hätte ich ohne euch als ausweglos beurteilt.
Und Ja, das mein ich ernst.
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Was ist daran kreativ Gesetzestexte zu lesen? Man beachte allein schon den von mir durch unterstreichen und Kursivschrift hervorgehobenen Teil:
(11.04.2020, 11:46)my2cents schrieb: Zitat:a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
bb) In Nummer 9 werden nach dem Wort „Einrichtungen“ die Wörter „; untersagt ist auch jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes“eingefügt.
Aber gucken wir doch mal in §2 Abs. 3 ProstSchG:
Zitat:(3) Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er ...
§2 Absatz 3 richtet sich ausschließlich an Bordellbetreiber, Wohnungsinhaber, Inhaber von Agenturen, etc.
Da steht kein Wort über Anbieter von sexuellen Dienstleistungen = Huren selbst. Die sind in Absatz 2 definiert.
Gehen die in BaWü allen Ernstes davon aus, dass Prostitution nur in Abhängigkeit von Dritten statt findet? Für wie blöd halten die die Huren eigentlich?
Die Begriffsdefinition aus Absatz 1 des selben §2 hätte die Prostitution wirklich verboten:
Zitat:(1) Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt. Keine sexuellen Dienstleistungen sind Vorführungen mit ausschließlich darstellerischem Charakter, bei denen keine weitere der anwesenden Personen sexuell aktiv einbezogen ist.
In der aktuellen Fassung der Verordnung von einem kompletten Prostitutionsverbot in BaWü zu sprechen ist faktisch schlicht falsch.
Inzwischen kann ich mir auch denken wieso die handwerklich so "daneben greifen" und das Kind nicht beim Namen nennen wollen: Das würde ein direktes Berufsverbot für Prostituierte bedeuten. Erwähnen sie explizit die Definitionen aus §2 Absatz 1 oder 2 entstehen daraus Entschädigungsansprüche gemäß IFSG für die selbständigen Huren, die auch jetzt schon so gut wie nicht mehr arbeiten können. Aktuell entziehen sie nur die gängige Arbeitsgrundlage, Ansprüche auf Entschädigung haben derzeit nur die Huren, die bei den Anbietern gemäß Definition §2 Abs. 3 angestellt sind und deswegen z.B. den Job verlieren oder weniger Geld kriegen.
Also gar nicht mal so Doof die Schwaben, die haltens Geld zusammen. Und sie wollen wieder gewählt werden: Erklär mal einem Arbeiter bei Mercedes oder Porsche, dass aus dem selben Nottopf auch die Huren bezahlt werden zu denen er offiziell ja nie gehen würde. Oder dessen konservativem grün wählendem Anhang, die die Kohle des eigenen Mannes aus der Umweltverpesterindustrie nur mit schlechtem Gewissen ausgibt...
Was ich davon halte sage ich lieber nicht. Wer hier jahrelang brav Steuern zahlt soll auch in Krisenzeiten profitieren können und nicht so hinterfotzig hintergangen werden. Allein die 25 Euro nach dem Düsseldorfer Modell machen mal eben 9.000 Euro im Jahr. Das entspricht der Lohnsteuer auf 50.000€ Jahreseinkommen!
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Laut einem Bericht im SAT Frühstücksfernsehen heute morgen stehen die Mädels im Bereich der geschlossenen LH und bieten dort ihre Dienste an.
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Ich habe hier Beiträge und Folgebeiträge entfernt. Spekulationen um die Wiedereröffnung von Clubs etc.
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Selbständige Escorts können im Regelfall Corona Soforthilfe oder
staatliche Leistungen beantragen. Andere Escorts erfüllen die
Voraussetzungen für staatliche Soforthilfen oder Unterstützung nicht und
sind in einer existentiellen Notlage.
Berufsverband Sexarbeit BesD hat einen Nothilfe Fonds eingerichtet.
Das Geld wird nur an wirklich hilfsbedürftige Frauen ausgezahlt. Dies
wird mit einer Vergabekommission und in Zusammenarbeit mit Beratungsstellen
vor Ort geprüft.
Auf der Website des Berufsverbandes Sexarbeit BESD findest Du die Links zu
dem Hilfe Fonds (deutsch/englisch) und wie Du helfen kannst.
https://berufsverband-sexarbeit.de
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Eigentlich läßt sich nur festhalten das bis zum 4.Mai die Clubs nicht öffnen dürfen. Danach dürfen wir im 2 Wochen Takt hoffen das die Überprüfung seitens der Regierung irgendwann positiv ausfällt.
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16.04.2020, 09:32
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.04.2020, 09:41 von HMueller.)
https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-lan...60401.html
"Wir zahlen Steuern, wir haben Fixkosten, aber seit Wochen und noch auf unbestimmte Dauer null Einnahmen. Immerhin: Auch Sex-Worker haben Anspruch auf Soforthilfe."
Interessant. Zumindest der Anspruch sagt mir, dass Prostitution gesellschaftlich mehr oder weniger akzeptiert ist und nicht absichtlich "vergessen" wird. Sprich, ich finde, es sagt einiges aus, ob Sexworker überhaupt einen Anspruch haben oder eben absichtlich außen vor gelassen werden. Dass es in der Umsetzung hapert und Ausländerinnen dabei außen vor sind, ist eine andere Frage.
Und auch der letzte Satz:
"Die illegale Prostitution boomt."
Dies scheint als Problem gesehen zu werden, das mit Wiedereröffnung und nicht mit Verbot zu lösen ist. Bis auf wenige linke Vogelscheuchen spricht aktuell kaum einer von einem Verbot - jedenfalls nicht, dass ich wüsste.
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16.04.2020, 10:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.04.2020, 10:17 von albatros.)
(16.04.2020, 09:32)HMueller schrieb: Und auch der letzte Satz: "Die illegale Prostitution boomt." Dies scheint als Problem gesehen zu werden, das mit Wiedereröffnung und nicht mit Verbot zu lösen ist. Bis auf wenige linke Vogelscheuchen spricht aktuell kaum einer von einem Verbot - jedenfalls nicht, dass ich wüsste. So manch männlicher MdB und all die in den Ministerien beschäftigten gutbezahlten Beamte, die als Wochenendpendler es genossen haben, wenn sie von Mo-Do der häuslichen Sexabstinenz (so es diesen dort überhaupt noch gab) entrinnen konnten .....
...... der ein oder andere wird auch jetzt noch vor Ort sein und nach live ......
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Wie es jetzt gerade weiter geht ist offensichtlich von Stadt zu Stadt und je nach Bundesland unterschiedlich. In Berlin stehen mehr Huren am Straßenstrich. In anderen Städten unterbindet die Polizei den Straßenstrich und die Huren weichen in Wohnungen aus oder versuchen sich als Escort.
Zitat:Zumindest der Anspruch sagt mir, dass Prostitution gesellschaftlich mehr oder weniger akzeptiert ist und nicht absichtlich "vergessen" wird. Sprich, ich finde, es sagt einiges aus, ob Sexworker überhaupt einen Anspruch haben oder eben absichtlich außen vor gelassen werden.
Ein bestimmtes legales Gewerbe von Hilfen auszuschließen ist unmöglich. Das könnte kein Gericht durchgehen lassen. Entweder Hilfe für alle oder für keinen. Der Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz gilt bis jetzt noch.
In den nächsten Tagen werden die aktualisierten Verfügungen der Länder vorliegen. Dann wissen wir mehr.
In Laufhäusern könnte der Betrieb wieder starten sobald das Verbot körpernaher Dienstleistungen fällt. Die Kontakteinschränkungen können eingehalten werden. Es sind nur 2 Personen zusammen im Zimmer, die Zimmertüren sind mehr als 1,50m auseinander, in den Gängen und auf den Treppen achten die Treppensteiger auf den nötigen Abstand wie es bereits im Einzelhandel praktiziert wird.
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Das Gesamt Corona Paket - Wer ist alles betroffen - scheint um es allen Berufszweigen recht zu machen zu komplex zu sein.
Da traut sich keiner zu sagen, Prostitution und / oder Massage ist wieder ab ? erlaubt. Obwohl durch die Schließung der FKK Clubs dem Staat erhebliche Einnahmen durch die Lappen gehen.
Nur so ein Beispiel: Sharks Darmstadt MwSt. Anteil pro Besucher ( Männlich und Weiblich ) ca. 10 € pro Person
bei 300 Gästen 7 Tage offen = 21.000 € MwSt. Da geht zwar noch die Vorsteuer ab aber es bleicht immer noch genug für den Staat.
die Wachtel
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Ein bisschen was zum Schmunzeln. Findet man, wenn man nach "Corona Prostitution" googlet:
https://www.n-tv.de/regionales/thueringe...30210.html
Für diesen emotionalen Herren gab es wohl keine Prostitution in Zeiten von Corona.
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(21.04.2020, 21:39)HMueller schrieb: https://www.n-tv.de/regionales/thueringe...30210.html Aus dem verlinkten Text: " ... gelang dem verhinderten Freier die Flucht: Er radelte davon. ..."
... Wie war der Spruch ??? :
Lieber mit`m Fahrrad in den Puff,
als mit`m Benz auf Arbeit ............
lg, tenderhand48
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(20.04.2020, 14:45)die Wachtel schrieb: Da traut sich keiner zu sagen, Prostitution und / oder Massage ist wieder ab ? erlaubt.
Explizit „erlaubt“ werden muss es ja nicht. Es reicht, wenn die Verbote wieder aus den Landesverordnungen herausgenommen werden. Davon muss man „öffentlich“ gar nicht viel Aufhebens machen....
Br nto, träumt mal wieder..
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)
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22.04.2020, 06:41
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.04.2020, 06:42 von sarut.)
Ich bin sicher das es kein Verbot gibt zumindest nicht jetzt so als Gelegenheit im Windschatten der Corona Krise. Wie Bronto schon schreibt wird der Punkt „Prostitution“ einfach aus der Verbotsliste genommen.
ich glaube auch das man da wirklich nach dem Risiko oder Bedeutung für Ansteckungen geht und weniger zum jetzigen Zeitpunkt versucht moralische Aspekte mit einzubringen.
Interessant wird sein wie die einzelnen Bundesländer das Verbot aufheben. Mich würde nicht wundern wenn die Bayern und Bw da einfach mal nich etwas länger zugesperrt lassen. Da gäbe es anfangs bestimmt eine guten Run auf die hessischen Clubs.
Die ganzen Verbote sind ja eher ein Flickenteppich von unterschiedlichen Lösungen. Das beste Beispiel dazu habe ich gestern im Netz gelesen. Ikea z.B darf in NRW problemlos auf 40.000 m2 aufmachen, in Hessen darf Ikea auf 800 m2 aufmachen und in BW überhaupt nicht. Was ist das bitte für eine Lösung?
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(22.04.2020, 06:41)sarut schrieb: Die ganzen Verbote sind ja eher ein Flickenteppich von unterschiedlichen Lösungen. Das beste Beispiel dazu habe ich gestern im Netz gelesen. Ikea z.B darf in NRW problemlos auf 40.000 m2 aufmachen, in Hessen darf Ikea auf 800 m2 aufmachen und in BW überhaupt nicht. Was ist das bitte für eine Lösung?
Im Netz wird viel mist geschrieben , das beste beispiel ist dieses Forum .
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