Relevante Textpassagen aus dem Amtsblatt des Saarlandes:
Diskussion
Zitat:...
§ 6
Kondomzwang bei Prostitution
Personen, die der Prostitution nachgehen, und deren Kunden sind verpflichtet, beim Beischlaf und bei beischlafähnlichen Handlungen Kondome zu verwenden. Die Verpflichtung zur Verwendung von Kondomen ist in Räumen und Einrichtungen, die zur Prostitution genutzt werden, durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.
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§ 8
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig nach § 73 Absatz 1 Nummer 4 des
Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder
fahrlässig
...
3. entgegen § 6 Satz 1 dem Kondomzwang zuwider handelt,
4. der Hinweispflicht nach § 6 Satz 2 nicht nachkommt,
...
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße
von bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
(3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung
und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dieser
Verordnung sind die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken.
§ 9
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Saarbrücken, den 16. April 2014
Die Regierung des Saarlandes
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Diskussion
Entwickelt wurde der Sex für die Reproduktion. Aber er hat sich zum reinen Vergnügen verselbstständigt.
Christiaan Neethling Barnard
Christiaan Neethling Barnard