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19.03.2021, 15:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2021, 15:19 von HMueller.)
Ist es. Es ist aber nicht legal, Hotels dafür zur Verfügung zu stellen/ zu nutzen oder - wie du selbst - schreibst, eine Wohnung irgendwie zur Prostitutionsstätte zu machen. Also ungefähr nach dem Prinzip: Autofahren ohne Führerschein ist erlaubt, nur nicht auf der (öffentlichen) Straße.
In dem Sinne: Bleib brav.
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Eine Wohnung wird nicht alleine dadurch zu einer „Prostitutionsstätte“ gemäß Legaldefinition, dass eine DL dort ihre Dienstleistungen anbieten.
Nur ist dieser Umstand offensichtlich manchen Ordnungsämter, die mit fiktiven telefonischen Buchungen geradezu Jagd auf auf die Frauen machen, gar nicht bekannt. Und welche DL nimmt sich schon einen Anwalt und verfolgt in einem solchen Fall den Rechtsweg weiter ...?
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wenn es in einer privaten Wohnung stattfindet, ist es legal. Egal wessen Wohnung es ist. Wenn die Wohnung nicht privat genutzt wird, sondern Prostitutionsstätte ist, ist es nach Corona-Verordnung nicht legal. In Hotels greift wiederum das Beherbergungsverbot. Hast Du legal ein Hotelzimmer (z.B. wg. Geschäftsreise), dann ist es dort ebenfalls legal. So sagt es mein Anwalt-Freund.
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19.03.2021, 15:57
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.03.2021, 15:58 von Stuart.)
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/...n-100.html
Auszug:
Zitat:Tatsächlich hat das Sozialministerium nach eigenen Angaben bereits Anfang März die Ordnungsämter über eine Änderung ihrer Rechtsansicht informiert. In dem Schreiben heißt es: "Die bisherige Rechtsansicht, dass die Verordnung ein umfassendes Prostitutionsverbot für jegliche sexuellen Dienstleistungen außerhalb der in der Verordnung und den Auslegungshinweisen genannten Einrichtungen regelt, wird unter Berücksichtigung der Rechtsprechung nicht aufrechterhalten." Das Verbot betreffe nur Prostitutionsstätten wie Bordelle, "Verrichtungsboxen", Stundenhotels, Terminwohnungen oder Straßenstrich.
Diese Auslegung ist auch neu für den Frankfurter Verein "Frauenrecht ist Menschenrecht", der in ganz Hessen Prostituierte berät. "Das bedeutet nun, dass Prostitution bei dem Freier in der Wohnung oder bei der Prostituierten in der Wohnung erlaubt ist", folgert die stellvertretende Geschäftsführerin Encarni Ramírez Vega.
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und was ist mit Treffen im Auto?
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(20.03.2021, 05:25)pfl. schrieb: und was ist mit Treffen im Auto?
Das dürfte darauf ankommen, wem das Auto gehört.
Wenn es sein, oder ihr Privatauto ist, ist es privat und erlaubt.
Wenn es ihr "Firmenauto" (WoMo) ist, ist es eine Prostitutionsstätte und verboten.
Wenn das Auto seiner Ehefrau gehört, ist es ganz sicher auch verboten
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Das wäre alles ganz gut machbar.... treffen in Privatwohnungen, was mir persönlich am liebsten ist, und jetzt gibt’s überall Schnelltest (für ein wenig Sicherheit) und die SDL machen die beim Gast!
Gut, man müsste dann 15 Min. abwarten aber ich denke das wäre eine Möglichkeit!?
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(11.04.2021, 09:53)Ichnur schrieb: Gut, man müsste dann 15 Min. abwarten aber ich denke das wäre eine Möglichkeit!?
Wenn du ihr die Zeit bezahlst, wird sie vermutlich nichts gegen Tests einzuwenden haben. Ich für sie ja leicht verdientes Geld.
Aussehen ist nicht alles. Die Optik muss halt stimmen (Love Island)
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Es gibt Threads zum Thema "Was ist in welchem Bundesland erlaubt?". Hier driftet es wieder mal ab in was könnte hätte wäre wenn.
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