03.03.2021, 13:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.03.2021, 14:01 von nerdbuster.)
Man mag es kaum glauben:
Am Freitag, 28. Mai 2021, 11:00 Uhr, wartet im Kap Europa, Kongresshaus der Messe Frankfurt am Main, Osloer Straße 5, Ebene 4 - Saal Horizont, 60327 Frankfurt am Main, die Liegenschaft Elbestraße 49 (Flurstück 6), Elbestraße 51 (Flurstück 5) und Elbestraße 53 (Flurstücke 3 und 4) in 60329 Frankfurt am Main, Stadtteil Bahnhofsviertel, auf einen Bieter. Das Objekt wird im Rahmen der Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Frankfurt am Main verkauft.
Das Haus dürfte allen hier im Forum unter dem Namen "Leierkasten" bekannt sein und wird als Grundstück mit beidseitig angebautem Laufhaus/Bordellbetrieb zzgl. Gastronomie- und Clubflächen und einem rückwärtigen Gebäude/Wohnhaus beschrieben. Es handelt sich tatsächlich um den gesamten Gebäudekomplex mit mehreren Häusern und einer Gesamtfläche von 2.014 qm Grundstück und 5.727 qm Mietfläche.
Aufgeteilt ist das Objekt auf folgende Grundstücke (mit gutachterlicher Wertangabe):
Grundbuch von Frankfurt Bezirk 9 Blatt 1131 lfd.Nr. 1: 2.455.065,00 €
Grundbuch von Frankfurt Bezirk 9 Blatt 1131 lfd.Nr. 2: 9.798.659,00 €
Grundbuch von Frankfurt Bezirk 9 Blatt 764 lfd.Nr. 1: 1.785.501,00 €
Grundbuch von Frankfurt Bezirk 9 Blatt 764 lfd.Nr. 2: 460.775,00 €
Der Gesamtwert laut Gutachten beträgt: 14.500.000,00 €
Das Gutachten kann beim Amtsgericht zu Aktenzeichen 0845 K 0051/2018 eingesehen werden. Es enthält überaus interessante Details zu dem wirtschaftlichen Hintergrund des Betriebs und den Zahlentricks der (bisherigen) Betreiber. Angesichts der ausgewiesenen Mieten pro Zimmer ist der Kaufpreis geradezu ein Schnäppchen!
Die HP des LK existiert übrigens noch:
https://www.crazy-sexy-frankfurt.de/home.php
Es besteht nun die einmalige Chance, sich einen gut eingelaufenen Betrieb in bester Laufhauslage in Franfkurt zu sichern und nach Wiedereröffnung der Puffs mit einem guten Konzept weiterzuführen. Die Anforderungen sind gering und werden in einem Auszug aus einer schriftlichen Mitteilung per E-Mail des Ordnungsamts der Stadt Frankfurt am Main vom 01.07.2020 wie folgt beschrieben:
"Für die Erlaubniserteilung eines Prostitutionsgewerbes liegen nach dem Prostituiertenschutzgesetz keine besonderen Herausforderungen an die baulichen Anlagen vor. Sanitäreinrichtungen müssen nur angemessen vorhanden sein. Die jeweilige Angemessenheit ist oftmals dann eine Einzelfallentscheidung.Bordellbetriebe benötigen eine Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Diese Erlaubnis ist personen-und ortsgebunden und kann hier im Ordnungsamt beantragt werden. Für die o.g. Liegenschaft wurde hier bereits ein Antrag gestellt, über welchen bisher jedoch noch nicht entschieden wurde. Sollte ein neuer Betreiber in der Liegenschaft den Bordellbetrieb „weiterführen“ wollen, so müsste hier ein neuer Antrag gestellt werden. Bis zu dessen Entscheidung müsste der Betrieb dann vorerst geschlossen bleiben".
Es wäre natürlich ein Jammer, wenn irgendein Bauträger hier Luxuswohnungen aus dem Objekt macht und diese dann auch noch zur weiteren Gentrifizierung des Viertels beitragen.
Zum Totlachen natürlich die hilflosen Versuche des Sachverständigen, einen belastbaren Wert des Objekts zu ermitteln:
"Für Prostitutionsstätten sind in der Wertermittlungsliteratur keine Angaben zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer aufgeführt. Im Rahmen der Ertragswertermittlung,mit der aktuellen Nutzung,wird die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauerin Anlehnung an Hotelimmobilien mit 40 -60 Jahren bewertet und mit dem Mittelwert über 50 Jahre berücksichtigt."
Ich sag es ja - ein Schnäppchen!
nerdbuster
Am Freitag, 28. Mai 2021, 11:00 Uhr, wartet im Kap Europa, Kongresshaus der Messe Frankfurt am Main, Osloer Straße 5, Ebene 4 - Saal Horizont, 60327 Frankfurt am Main, die Liegenschaft Elbestraße 49 (Flurstück 6), Elbestraße 51 (Flurstück 5) und Elbestraße 53 (Flurstücke 3 und 4) in 60329 Frankfurt am Main, Stadtteil Bahnhofsviertel, auf einen Bieter. Das Objekt wird im Rahmen der Zwangsversteigerung beim Amtsgericht Frankfurt am Main verkauft.
Das Haus dürfte allen hier im Forum unter dem Namen "Leierkasten" bekannt sein und wird als Grundstück mit beidseitig angebautem Laufhaus/Bordellbetrieb zzgl. Gastronomie- und Clubflächen und einem rückwärtigen Gebäude/Wohnhaus beschrieben. Es handelt sich tatsächlich um den gesamten Gebäudekomplex mit mehreren Häusern und einer Gesamtfläche von 2.014 qm Grundstück und 5.727 qm Mietfläche.
Aufgeteilt ist das Objekt auf folgende Grundstücke (mit gutachterlicher Wertangabe):
Grundbuch von Frankfurt Bezirk 9 Blatt 1131 lfd.Nr. 1: 2.455.065,00 €
Grundbuch von Frankfurt Bezirk 9 Blatt 1131 lfd.Nr. 2: 9.798.659,00 €
Grundbuch von Frankfurt Bezirk 9 Blatt 764 lfd.Nr. 1: 1.785.501,00 €
Grundbuch von Frankfurt Bezirk 9 Blatt 764 lfd.Nr. 2: 460.775,00 €
Der Gesamtwert laut Gutachten beträgt: 14.500.000,00 €
Das Gutachten kann beim Amtsgericht zu Aktenzeichen 0845 K 0051/2018 eingesehen werden. Es enthält überaus interessante Details zu dem wirtschaftlichen Hintergrund des Betriebs und den Zahlentricks der (bisherigen) Betreiber. Angesichts der ausgewiesenen Mieten pro Zimmer ist der Kaufpreis geradezu ein Schnäppchen!
Die HP des LK existiert übrigens noch:
https://www.crazy-sexy-frankfurt.de/home.php
Es besteht nun die einmalige Chance, sich einen gut eingelaufenen Betrieb in bester Laufhauslage in Franfkurt zu sichern und nach Wiedereröffnung der Puffs mit einem guten Konzept weiterzuführen. Die Anforderungen sind gering und werden in einem Auszug aus einer schriftlichen Mitteilung per E-Mail des Ordnungsamts der Stadt Frankfurt am Main vom 01.07.2020 wie folgt beschrieben:
"Für die Erlaubniserteilung eines Prostitutionsgewerbes liegen nach dem Prostituiertenschutzgesetz keine besonderen Herausforderungen an die baulichen Anlagen vor. Sanitäreinrichtungen müssen nur angemessen vorhanden sein. Die jeweilige Angemessenheit ist oftmals dann eine Einzelfallentscheidung.Bordellbetriebe benötigen eine Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz. Diese Erlaubnis ist personen-und ortsgebunden und kann hier im Ordnungsamt beantragt werden. Für die o.g. Liegenschaft wurde hier bereits ein Antrag gestellt, über welchen bisher jedoch noch nicht entschieden wurde. Sollte ein neuer Betreiber in der Liegenschaft den Bordellbetrieb „weiterführen“ wollen, so müsste hier ein neuer Antrag gestellt werden. Bis zu dessen Entscheidung müsste der Betrieb dann vorerst geschlossen bleiben".
Es wäre natürlich ein Jammer, wenn irgendein Bauträger hier Luxuswohnungen aus dem Objekt macht und diese dann auch noch zur weiteren Gentrifizierung des Viertels beitragen.
Zum Totlachen natürlich die hilflosen Versuche des Sachverständigen, einen belastbaren Wert des Objekts zu ermitteln:
"Für Prostitutionsstätten sind in der Wertermittlungsliteratur keine Angaben zur wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer aufgeführt. Im Rahmen der Ertragswertermittlung,mit der aktuellen Nutzung,wird die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauerin Anlehnung an Hotelimmobilien mit 40 -60 Jahren bewertet und mit dem Mittelwert über 50 Jahre berücksichtigt."
Ich sag es ja - ein Schnäppchen!
nerdbuster