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Änderung der Forenregeln: 1.7.2017 |
Geschrieben von: Lustwandel - 16.06.2017, 11:00 - Forum: Ankündigungen & Einsteigerinfos
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Hallo LSHler.
Am 1. Juli tritt die letzte Änderung des "Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ in Kraft. Es beinhaltet unter anderem eine Kondompflicht für Freier (Oral-, Vaginal-, Analverkehr) und Auflagen für Betreiber inklusive einer Eignungsprüfung für die Erteilung der Konzession.
Wir werden daher wie folgt auf die geänderte Gesetzeslage reagieren:
- Beschreibungen/Berichte zu Service ohne Gummi jeglicher Art in Deutschland sind nicht mehr erlaubt
- Fragen / Berichte / Passagen, die Hinweise auf FO, AO oder AVO enthalten, werden editiert oder kommentarlos gelöscht
- Eine explizite Nachfrage, ob der Service mit oder ohne Schutz erfolgte, ist nach Forenrichtlinien nicht erlaubt und wird spätestens bei Wiederholung mit einem Ausschluss aus dem Forum unterbunden
- Es gibt keinerlei Umschreibungen oder Synonyme für Verkehr (oral, vaginal, anal) ohne Schutz
Damit wollen wir vermeiden, dass Usern, Betreibern oder Mädels durch Berichte im LSH Probleme bereitet werden. Ein nachgewiesener Verstoß gegen die Kondompflicht hat für die Freier hohe Bußgelder zur Folge, für die Frauen bereitet es in der Form Probleme, dass sie damit eventuell die Konzession des Betreibers gefährden und Hausverbot bekommen könnten.
Es muß in Berichten nicht explizit auf die Benutzung eines Kondoms hingewiesen werden, da diese ja Pflicht ist.
Mit Stichtag 1. Juli 2017 ist es daher aus mit der Erwähnung von FO, AO oder AVO hier im Forum.
Hier der Link zum Gesetz: ProstGesetz
Der Bereich Ausland ist davon nicht betroffen.
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Neue Regeln |
Geschrieben von: Lustwandel - 06.06.2016, 20:09 - Forum: Ankündigungen & Einsteigerinfos
- Keine Antworten
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Liebe Mitglieder,
manchmal müssen wir uns leider auch mit sehr ernsten Themen bei unserem Hobby beschäftigen, darunter fällt die öffentlich viel und heiß diskutierte Zwangsprostitution und deren Begleiterscheinungen.
Die anstehenden rechtlichen Änderungen ( http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gleichstellu...23946.html ) in diesem Zusammenhang drohen Freiern mit 3-5 Jahren Haft, wenn sie die Zwangslage einer Prostituierten ausnutzen und von dieser "Kenntnis" haben.
Als Kenntnis wird z.b. ausgelegt, wenn ein Zuhälter in der Sache verwickelt ist.
Für ein öffentliches Forum stellt sich hier die Frage, wie wir verantwortungsvoll mit diesem Thema umgehen, auch um unsere Mitglieder davor zu schützen, durch unbedachte Äußerungen gegen Gesetzte zu verstoßen.
Wir bitten darum, Hinweise auf oder Vermutungen zu Zwangsprostitution oder Zuhältern in unserem Forum zu unterlassen da dies möglicherweise unbeabsichtigte Folgen für die Opfer haben könnte. Besser informiert ihr die Behörden, wenn ihr einen Verdacht habt. Wir werden Postings mit solchen Inhalten (oder Umschreibungen) zum Schutze der Opfer entfernen.
Danke für die Unterstützung
Lustwandel
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